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Elektro Bayer
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Förder­mittel für barriere­freies Wohnen

Selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, solange es möglich ist. Einschrän­kungen in der Bewegung lassen Stufen z. B. plötzlich zum Problem werden. Doch jeder Umbau kostet Geld. Zur Förderung von Maß­nahmen, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden, stellt die Kredit­anstalt für Wiederaufbau (KfW) Förder­mittel zur Verfügung.

Altersgerecht Umbauen mit dem KfW-Förder­programm 159

Dieses KfW-Programm fördert alle Maß­nahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen ange­nehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unab­hängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.

Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglich­keiten Sie für Ihre Bau­maßnahmen in Anspruch nehmen können.

Was wird gefördert?

Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispiels­weise der Umbau von Sanitär­räumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungs­grund­rissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungs­zugängen gefördert. Auch viele weitere Maß­nahmen können mit zins­günstigen Darlehen (159) finanziert werden. Dabei müssen je nach Maß­nahme technische Mindest­anforde­rungen berück­sichtigt werden.

Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 159 - "Altersgerecht Umbauen" (Kredit)

Für den Investitions­zuschuss 455-b zur Barriere­reduzierung können aktuell keine An­träge gestellt werden!

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